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FG Münster Urteil v. - 10 K 2790/14 E EFG 2016 S. 1501 Nr. 18

Gesetze: EStG § 26 Abs 1, EStG § 26b, EStG § 32a Abs 5, EStG § 52 Abs 2a, EStG § 2 Abs 8

Zusammenveranlagung zur ESt

Kein Splittingtarif für eine verschiedengeschlechtliche nichteheliche Lebensgemeinschaft

Leitsatz

1) Partner einer verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben keinen Anspruch darauf, unter Anwendung des Splittingtarifs zusammen zur ESt veranlagt zu werden.

2) § 2 Abs. 8 EStG ist auf Partner einer nichtehelichen oder nichteingetragenen Lebensgemeinschaft nicht anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1501 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2016 S. 2242
BAAAF-78804

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