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BFH 06.04.2016 XI R 20/14, BBK 15/2016 S. 719

Umsatzsteuer | Vorlage an EuGH zur Anschrift in Rechnungen

Beide Umsatzsteuersenate des BFH haben Vorabentscheidungsersuche an den EuGH zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen mit fehlerhafter Anschrift des Rechnungsausstellers gerichtet.

In beiden Fällen geht es um die Frage, ob der leistende Unternehmer als eigene Anschrift im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG die Adresse angeben muss, unter der er seine wirtschaftlichen [i]Genügt Briefkastenadresse für Vorsteuerabzug? Aktivitäten entfaltet, oder ob es genügt, dass er nur eine Briefkastenadresse angibt, unter der er postalisch erreichbar ist.

Der [i]EuGH-Urteil irritiert den BFHBFH hält eine Briefkastenadresse nicht für ausreichend, weil diese den wahren Unternehmenssitz verschleiert und damit eine Steuerhinterziehung erleichtert. Der BFH ist aber aufgrund einer aktuellen EuGH-Entscheidung verunsichert. In diesem Urteil hatte der EuGH die Angabe der im Handelsregister veröffentli...