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BBK Nr. 15 vom Seite 717

Kassenmanipulation: Welche Anforderungen müssen Kassen aktuell erfüllen?

Tobias Teutemacher

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Am [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 733 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Aufgrund der Übergangsregelung in § 30 EGAO-RegE suggerieren Berichte in Onlineportalen und der Tagespresse seitdem, dass erst ab dem neue, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte elektronische Registrierkassen genutzt werden müssen und bis zum die alten Kassen noch weiterhin eingesetzt werden könnten.

[i]Durch RegE unveränderte RechtslageAber: Diese Auffassung entspricht weder den geltenden Regelungen noch dem Regierungsentwurf. Denn einerseits gilt das unverändert fort; andererseits ist auf die Entwurfsfassung des § 30 EGAO abzustellen.

Auch nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs gilt das zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften weiter und wurde nicht durch die GoBD aufgehoben.

[i]Voraussetzungen der ÜbergangsregelungNach § 30 EGAO-RegE gilt: Registrierkassen, die nach dem und vor dem angeschafft wurden, den Anforderungen des entsprechen und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderunge...