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FG Saarland 04.08.2003 1 V 145/03, NWB 36/2003 S. 271

Abgabenordnung | Kindergarten und Cafeteria als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§§ 60, 65, 68 Nr. 1 Buchst. b AO)

Unterhält eine gemeinnützige Körperschaft, deren Zweck nach ihrer Satzung die Förderung der Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe sowie die Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist, einen Kindergarten, der mit den vorgenannten Einrichtungen in keinem Zusammenhang steht, dann ist dieser stl. nicht begünstigt, und zwar auch nicht nach §§ 65, 68 AO. Eine Cafeteria ist nicht notwendiger Teil einer Einrichtung der Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie ist auch kein Zweckbetrieb einer solchen Einrichtung ().