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IWB Nr. 15 vom Seite 554

Nennkapitalrückzahlungen ausländischer Kapitalgesellschaften

Prof. Dr. Carsten Pohl

Durch [i]BMF, Schreiben vom 4. 4. 2016 - IV C 2 - S 2836/08/10002 NWB QAAAF-71103 das SEStEG vom hat der Gesetzgeber § 27 Abs. 8 KStG eingeführt, nach dem auch Körperschaften und Personenvereinigungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, eine für den Anteilseigner grundsätzlich steuerfreie Einlagenrückgewähr erbringen können. Ob die Neuregelung auch auf die Rückzahlung von Nennkapital anwendbar ist, war seither umstritten. Mit hat sich die Finanzverwaltung zu dieser Streitfrage geäußert und eine Anwendung des § 27 Abs. 8 KStG in allen noch offenen Fällen bejaht. Ziel dieses Beitrags ist es, die Konsequenzen dieser Sichtweise darzustellen und offene Folgeprobleme zu erläutern.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Problemstellung

[i]Die Vorschrift sichert die Besteuerung der Gewinnanteile bei Kapitalherabsetzung der GesellschaftIm Fall einer Kapitalherabsetzung durch eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft gilt der Rückzahlungsbetrag an die Anteilseigner – soweit der Sonderausweis zu mindern ist – als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Bezügen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG i. V. mit § 28 Abs. 2 Satz 2 KStG führt. Ein den Sonderausweis übersteigender Betrag ist vom positiven Besta...