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BFH 20.01.2016 VI R 24/15, BBK 16/2016 S. 767

Steuerrecht | Werbungskosten bei Feier für 40-jähriges Dienstjubiläum

Die Kosten eines Beamten für die Feier seines 40-jährigen Dienstjubiläums sind als Werbungskosten abziehbar, wenn die Feier in der Behörde während der Dienstzeit stattfindet, alle Kollegen eingeladen werden und die Kosten angemessen sind.

Im Urteilsfall lud ein [i]Feier eines Finanzbeamten Finanzbeamter alle Kollegen zur Feier seines 40-jährigen Dienstjubiläums ein. Die Feier fand im Sozialraum des FA von 11 bis 13 Uhr statt. Die Kosten für Häppchen, Wein und Sekt für 50 Gäste betrugen 833 €. Der BFH erkannte die Kosten als Werbungskosten an.

Hinweis:

Die Anerkennung als [i]Dienstjubiläum ist berufliches EreignisWerbungskosten hängt insbesondere vom Anlass der Feier ab. Ein Dienstjubiläum ist ein berufliches Ereignis, da der Dienstherr mit dem Dienstjubiläum Dank und Anerkennung für treu geleistete Dienste ausspricht. Anders ist dies be...