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BFH 10.03.2016 IV R 41/13, BBK 16/2016 S. 769

Steuerrecht | Rücklage nach § 6b EStG bei nachträglicher Kaufpreiserhöhung

Führt eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für ein Grundstück erstmals zur Entstehung eines Veräußerungsgewinns, darf nachträglich eine Rücklage nach § 6b EStG im Jahr der Veräußerung gebildet werden. Sowohl die Kaufpreiserhöhung als auch die Rücklage wirken zurück und gleichen sich aus.

[i]Kaufpreis wurde nach Erteilung einer Baugenehmigung erhöht Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 2007 ein unbebautes betriebliches Grundstück mit einem Buchwert von 120.000 € zum Preis von 114.000 € veräußert. Allerdings sah der Kaufvertrag eine zusätzliche „Entschädigungsprovision“ in Höhe von 123.000 € vor, falls für das Grundstück eine Genehmigung für den Betrieb eines Windparks erteilt wird. Im Jahr 2010 kam es zur Genehmigung, so dass der Kläger weitere 123.000 € erhielt.

[i]„Entschädigungsprovision“ gehört zum KaufpreisDer BFH sah in der „Entschädigungsprovision“ ebenfalls einen Veräußerung...