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FG Niedersachsen 12.11.2015 7 K 94/13, BBK 16/2016 S. 772

Lohn und Gehalt | Dienstwagen und Barlohnumwandlung

Die 1 %-Methode und Fahrtenbuchmethode gelten auch bei einer Barlohnumwandlung, wenn der Arbeitnehmer im Wege der Barlohnumwandlung auf einen Teil seines Gehalts verzichtet und wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, [i]Versteuerung des Sachlohns nach 1 %- oder Fahrtenbuchmethodeden der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Der Sachlohn (Pkw-Nutzungsmöglichkeit) ist dann mit dem Wert nach § 8 Abs. 2 Satz 2 oder Satz 5 EStG anzusetzen, d. h. mit der 1 %-Methode oder der Fahrtenbuchmethode.

[i]Versteuerung des Barlohns genügt nichtIm Streitfall wollte der Arbeitnehmer nur den geminderten Barlohn versteuern, also nicht den Nutzungsvorteil hinsichtlich des Dienstwagens. Diesem Ansatz folgte das FG nicht.

Hinweis:

[i]Keine steuerfreie DienstwagennutzungDurch die Barlohnumwandlung wird das Bruttogehalt herabgesetzt und dafür dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen überlassen. Das FG macht deutlich, dass die Hera...