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FG Schleswig-Holstein 27.04.2016 4 K 108/13, BBK 16/2016 S. 773

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbarkeit einer Komplementär-GmbH

Eine Komplementär-GmbH führt umsatzsteuerbare Umsätze aus, wenn sie die Haftung und die Geschäftsführung für eine KG übernimmt und hierfür ein Sonderentgelt erhält, das unabhängig vom Betriebsergebnis gezahlt wird.

Nach dem FG kann auch eine kombinierte Vergütung, die sowohl aus einem Festbetrag als auch aus einem [i]Kombination aus fester und ergebnisabhängiger Vergütungergebnisabhängigen Teil besteht, ein umsatzsteuerbares Entgelt darstellen.

Unbeachtlich ist, ob die Vergütung den Gewinn der Personengesellschaft gemindert hat oder ob sie als Gewinnverwendung und damit gewinnneutral gebucht wurde.

[i]Komplementär-GmbH am Vermögen nicht beteiligtIm Streitfall ging es um eine Komplementär-GmbH, die am Vermögen der KG und an deren Verlusten nicht beteiligt war. Dies sprach gegen einen – nicht umsatzsteuerbaren – Gesellschafterbeitrag der GmbH.

Hinweis:

[i]Gesellschafterbeitrag oder gesonderte LeistungBei Geschäftsführungsl...