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BBK 16/2016 S. 775

Steuerrecht | Regierungsentwurf zum Bürokratieabbau verabschiedet – Kleinunternehmergrenze steigt nicht

Die als Maßnahme [i]Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Zweites Bürokratieentlastungsgesetz und Stand der Gesetzgebung, NWB 29/2016 S. 2170 NWB OAAAF-77683 zum Bürokratieabbau ab 2017 beabsichtigte Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von bisher 17.500 € auf 20.000 € fällt aus. Die entsprechende Regelung im Referentenentwurf eines „Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes“ ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten, den das Kabinett am verabschiedet hat. Geplant sind noch folgende wesentliche Steueränderungen:

  • die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinbetragsgrenze von 150 € auf 200 € in § 33 Satz 1 UStDV.

  • die Anhebung des oberen Grenzbetrags für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung in § 41a Abs. 2 Satz 2 EStG von 4.000 € auf 5.000 €.

  • die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen, die nun mit dem Erhalt oder Versand der Rechnung enden soll (§ 147 Abs. 3 Sätze 3 und 4 AO).

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