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NWB Nr. 34 vom Seite 2550

Rabattfreibetrag bei verbilligtem Strombezug durch Arbeitnehmer des Stromnetzbetreibers

Lukas Hilbert, Bad Honnef

„Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden [...]“ Mit dieser Tatbestandsdefinition beginnt die Norm des § 8 Abs. 3 EStG, in der für die vorgenannten Sachbezüge im dortigen Satz 1 nicht nur ein spezielles, von der Grundregel des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG abweichendes Bewertungsregime gegeben wird, sondern in der sich – im zweiten Satz – auch die Regelung zum sog. Rabattfreibetrag von 1.080 € pro Kalenderjahr findet. Darüber, ob ebendieser bei vergünstigtem Bezug von Strom Anwendung finden konnte, wurde in einem Fall gestritten, den das NWB JAAAF-77890 entschieden hat.

Der Kläger erhielt als Angestellter neben seinen Lohnzahlungen einen Nachlass auf von ihm bezogenen und verbrauchten Strom (sog. Stromdeputat). Den daraus entstehenden geldwerten Vorteil hatte er in den Vorjahren bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrags versteuert. Im Streitjahr 2011 bezog er seinen Strom indes nicht mehr von seine...