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FG Münster 19.02.2016 12 K 1620/15 E, NWB 34/2016 S. 2552

Einkommensteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin

Die Polizeiwache ist nach dem die regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin.

Anmerkung:

Die Klägerin versah ihren Dienst als Polizeibeamtin während des gesamten Streitjahres 2013 im Wach- und Wechseldienst in einer Polizeiwache. Diese suchte sie arbeitstäglich auf und nahm von dort aus ihren Streifendienst auf. In ihrer Einkommensteuererklärung beantragte die Klägerin die Berücksichtigung der Fahrten nach Reisekostengrundsätzen in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer sowie Mehraufwendungen für Verpflegung für Tage mit mindestens achtstündiger Abwesenheit von ihrer Wohnung. Das Finanzamt erkannte für die Fahrten lediglich die Entfernungspauschale an, die Verpflegungsmehraufwendungen erkannte es nicht an, weil die Polizeiwache die regelmäßige ...