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BFH 22.03.2016 VIII R 58/13, StuB 16/2016 S. 630

Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG a. F.

Löst ein Stpfl. mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die von ihm gebildete Ansparabschreibung für die geplante Anschaffung eines Wirtschaftsguts nicht spätestens durch Ansatz einer entsprechenden Betriebseinnahme in seiner Gewinnermittlung für den zweiten auf die Bildung folgenden Veranlagungszeitraum auf, so kann das FA den erklärungsgemäß für jenes Jahr ergangenen Einkommensteuerbescheid nicht nach Maßgabe des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO unter Hinweis auf das spätere Bekanntwerden der Nichtanschaffung des Wirtschaftsguts ändern. Denn die Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG a. F. und daher insoweit keine rechtserhebliche Tatsache (Bezug: § 7g EStG a. F.; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO).

Praxishinweise

Eine nach § 7g Abs. 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG 2002 i. d. F. vor Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2...BGBl 2007 I S. 1912BStBl 2007 I S. 630