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BGH 03.07.2003 III ZR 348/02, NWB 42/2003 S. 321

Arbeitnehmerüberlassung | unwirksame Provisionsvereinbarung bei vorzeitiger Übernahme des Leiharbeitnehmers

Eine vertragliche Bestimmung, wonach der Entleiher dem Verleiher eine Vermittlungsprovision zu zahlen hat, wenn er den Leiharbeitnehmer vor Ablauf der gesetzlich geregelten maximalen Überlassungsdauer von zwölf Monaten oder innerhalb von sechs Monaten nach der Überlassung übernimmt, unterliegt grundsätzlich der Unwirksamkeitssanktion des § 9 Nr. 4 AÜG ().