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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 Sa 202/15

Gesetze: BGB § 162 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4

Leitsatz

Leitsatz:

1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspielter ist durch den sachlichen Grund der Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG) gerechtfertigt.

2) Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers.

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1529 Nr. 25
NJW 2016 S. 28 Nr. 10
OAAAF-80459

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