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KSR Nr. 9 vom Seite 8

Negativer Geschäftswert bei Einbringung

BFH verlangt anteilige Abstockung bei Zwischenwertansatz

Lars Micker

Übersteigt der Gesamtwert des im Wege der Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 eingebrachten Betriebsvermögens aufgrund eines negativen Geschäftswerts nicht dessen Buchwert, darf die übernehmende Kapitalgesellschaft die Buchwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens auch dann nicht auf höhere Werte aufstocken, wenn deren Teilwerte die jeweiligen Buchwerte überschreiten.

Sachverhalt

Der Entscheidung des I. Senats lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 1998 erwarb eine Gesellschaft des A-Konzerns sämtliche Kommanditanteile einer GmbH & Co. KG sowie die Geschäftsanteile an deren Komplementär-GmbH. Diese GmbH & Co. KG war ein Zulieferunternehmen. Sie unterhielt die Teilbetriebe X (Betriebsteil in O) und Y (Betriebsteile in P und Q). Der A-Konzern plante, lediglich den Gewinne erwirtschaftenden Teilbetrieb X, nicht jedoch den Verluste generierenden Teilbetrieb Y selbst weiter zu betreiben. Nachdem kein externer Käufer für den Teilbetrieb Y gefunden werden konnte, erklärten sich fünf leitende Mitarbeiter jenes Teilbetriebs bereit, diesen im Wege eines sog. Management-Buy-out zu erwerben und fortzuführen. Zu diesem Zweck erwarb die GmbH & Co. KG am z...