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NWB EV 9/2016 S. 292

Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) sorgt für Rückgang bei Wohnimmobilienkrediten um 20 %

Am 21. 3. 2016 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) in Kraft getreten, und seit Mai ist auch die dazu gehörige Verordnung (ImmVermV) in Kraft. Damit kam der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU (Richtlinie 2014/17/EU vom 4. 2. 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher) in deutsches Recht umzusetzen.

Inhalt sind u. a. erhöhte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung. Beispielsweise muss das Kreditinstitut prüfen, ob eine Rückzahlung des Immobilien-Darlehens innerhalb der statistischen Lebenserwartung gegeben ist. Als Konsequenz der neuen, sehr restriktiven Regelung registrierte der Sparkassenverband Baden-Württemberg einen Rückgang der Im...