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BFH 25.05.2016 I R 64/13, NWB 36/2016 S. 2699

Einkommensteuer | Vorrang von Treaty Overrides

Nach dem wird § 50d Abs. 8 EStG 2002 (i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003) durch ein zeitlich nachfolgendes Doppelbesteuerungsabkommen nicht verdrängt.