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BAG 24.08.2016 7 AZR 342/14, NWB 36/2016 S. 2704

Arbeitsrecht | Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis

Ein Arbeitsvertrag kann auch dann ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heimarbeitsverhältnis bestanden hat.

Anmerkung:

Im Streitfall war die Klägerin für die Beklagte in der Zeit vom bis zum als Heimarbeiterin tätig. Ab dem wurde sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei der Beklagten beschäftigt. [i]Jesgarzewski, NWB 34/2016 S. 2586Der Arbeitsvertrag war für die Dauer von einem Jahr befristet; er wurde durch Ergänzungsvertrag vom bis zum verlängert. Die Klägerin hat die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung am geendet hat. Wie bereits in den Vorinstanzen hatte die Klägerin auch vor dem BAG keinen Erfolg. Der Senat hat die W...