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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 995

Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen zwischen Ehegatten

Pawel Blusz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-80816 In der Praxis kommen Zuwendungen zwischen Ehegatten regelmäßig vor. Die Ehegatten lösen in einigen Fällen Schenkungsteuer aus und sind sich im Regelfall über diese Folge nicht im Klaren. Seitens der Finanzverwaltung wird unter Umständen der Vorwurf einer Steuerhinterziehung in den Raum gestellt, der bei beachtlichen Zahlungen sehr schwer wiegen kann.

Ausführlicher Beitrag s. .

Hintergrund

[i]Familienheim und angemessene Geschenke unproblematischIn der Praxis stoßen Berater auf diverse Zuwendungen zwischen Ehegatten. Hat nur ein Ehegatte den Kaufpreis für die gemeinsam erworbene Ferienimmobilie, Beiträge für eine von dem anderen Ehegatten abgeschlossene Versicherung oder die auf die Einkünfte des anderen Ehegatten entfallende Einkommensteuer übernommen, sind diese Zuwendungen regelmäßig schenkungsteuerpflichtig.

Gemeinschaftliche Konten und Darlehen

[i]Oder-Konten und gemeinsame DepotsImmer wieder begegnet man in der Praxis gemeinschaftlichen Oder-Konten und Depots, auf die nur ein Ehegatte Einzahlungen getätigt hat. Konnte der nicht einzahlende Ehegatte über die Kontoguthaben frei verfügen, ist auch dieser Vermögensvorteil schenkungsteuerpflichtig.

[i]Unverzinsliche DarlehenNicht zuletzt beobachtet man gelegentlich in der Praxis auch un...