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WP Praxis Nr. 10 vom Seite 263

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei der Auslagerung von IT-Prozessen

Darstellung von IDW RS FAIT 5

WP/StB Frank Gerber

Am wurde mit IDW RS FAIT 5 die 5. Stellungnahme zur Rechnungslegung vom Fachausschuss Informationstechnologie (FAIT) des IDW verabschiedet. In der Stellungnahme werden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Funktionen diskutiert. Die Stellungnahme reiht sich hierbei in die bereits seit 2002 erschienenen Stellungnahmen IDW RS FAIT 1 bis 4 ein. Der nachfolgende Beitrag stellt die Grundsätze des IDW RS FAIT 5 dar.

Philipps/Wilting, Die GoBD in der Abschlussprüfung – Implikationen und erste Anwendungserfahrungen,
WP Praxis 5/2016 S. 119 NWB XAAAF-71131

Kernaussagen
  • Die Auslagerung von IT-Prozessen erfordert Vorbereitung.

  • Die Anforderungen, Risiken und Kontrollen für ein gutes Auslagerungsprojekt müssen bekannt sein.

  • Die Verantwortung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bleibt beim auslagernden Unternehmen und kann nicht ausgelagert werden.

I. Regelungen der Stellungnahme

1. Anwendungsbereich

[i]Theile/Wagner, infoCenter-Beitrag, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (HGB), NWB UAAAE-85382 Gerber, Überblick über Rechnungslegungsnormen in Bezug auf die Informationstechnologie – Darstellung von IDW RS FAIT 1 bis 4, WP Praxis 2/2013 S. 27 NWB WAAAE-26496 Rupp/Tritschler, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Outsourcing einschließlich Cloud Computing – Anmerkungen zu IDW RS FAIT 5, BBK 6/2016 S. 292 NWB UAAAF-68690 In den ersten beiden Abschnitten des IDW RS FAIT 5 „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Fu...