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FG Münster 13.07.2016 8 K 3646/15 E, NWB 37/2016 S. 2770

Einkommensteuer | Schwarzer Anzug ist keine typische Berufskleidung eines Orchestermusikers

Das entschieden, dass ein Orchestermusiker Aufwendungen für ein schwarzes Sakko und für schwarze Hosen nicht als Werbungskosten abziehen darf, da es sich bei einem schwarzen Sakko und schwarzen Hosen nicht um typische Berufskleidung des Klägers, sondern um bürgerliche Kleidung und damit um Kosten der privaten Lebensführung handele. Im Gegensatz zu einem Leichenbestatter oder einem Oberkellner, deren schwarze Anzüge typische Berufskleidung darstellten, diene die Kleidung des Klägers allein dem festlichen Erscheinungsbild des gesamten Orchesters. Sie solle nicht seine herausgehobene Position unterstreichen und könne auch zu privaten festlichen Anlässen getragen werden.

S. 2771Anmerkung:

Im Streitfall machte der Kläger Kosten für d...