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StuB 18/2016 S. 710

Klassifizierung der Einkünfte eines Rentenberaters

Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich zur Frage geäußert, ob ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG erzielt ( Kurzinfo ESt Nr. 6/2012 - VI 302 - S 2245 - 034 NWB OAAAF-80553).

Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein weiter aus:

  • Ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater ist gewerblich tätig und erzielt damit Einkünfte i. S. des § 15 EStG.

  • Rentenberater dürfen lediglich in einem kleinen Ausschnitt der den Rechtsanwälten möglichen Rechtsberatung tätig werden. Damit ist die Tätigkeit als Rentenberater mit dem Katalogberuf des Rechtsanwalts nicht umfassend vergleichbar.

  • Eine Ähnlichkeit zum Steuerberater oder zum Steuerbevollmächtigten ist...