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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2186/14 EFG 2016 S. 1600 Nr. 19

Gesetze: EStG § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2

Teilwertabschreibung auf Weinbergsflächen

Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an eine dauernde Wertminderung bei Weinbergsflächen.

2. Für die Bestimmung des Teilwerts ist der Bodenrichtwert bedeutsam. Die Restnutzungsdauer ist bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern in die Bewertung nicht einzubeziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1600 Nr. 19
KÖSDI 2016 S. 20027 Nr. 11
RAAAF-82065

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