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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 4

Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung bei nicht zur Auslieferung gekommenem Gegenstand

und

Dr. Matthias H. Gehm

Das FG München hat in zwei Entscheidungen darüber befunden, ob bei entgeltlicher Übertragung des Betriebs eines Blockheizkraftwerks auf andere die Unternehmereigenschaft i. S. von § 2 Abs. 1 UStG gegeben ist und ob, wenn dieses Blockheizkraftwerk tatsächlich gar nicht zur Auslieferung kam, dennoch aus der hierüber gestellten Vorausrechnung Vorsteuer gezogen werden kann. Hintergrund dieser Urteile war ein betrügerisches Schneeballsystem.

A. Leitsätze

1. Schließt ein Steuerpflichtiger einen Kaufvertrag über ein zur entgeltlichen Stromeinspeisung in das öffentliche Stromnetz vorgesehenes Blockheizkraftwerk ab und erfolgt die Begleichung des Kaufpreises (aus eigenen Mitteln) bereits vor dessen Auslieferung, so ist er auch dann als Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG anzuerkennen, wenn er die Anlage nicht persönlich betreiben will und deswegen die aus seiner Person als Eigentümer resultierenden Risiken vertraglich weitgehend auf andere durch den Abschluss von Verwaltungs-, Service- und Pachtverträgen abwälzt, indem er den vollständigen Betrieb des Blockheizkraftwerks gegen Entgelt auf andere überträgt.

2. Hat der Steuerpflichtige in gutem Glauben...