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NWB Nr. 39 vom Seite 2971

Fortbildungspflicht eines Fachanwalts

[i]BGH, Urteil vom 20. 6. 2016 - AnwZ (Brfg) 10/15 NWB SAAAF-80796 Ein nur auf der eigenen Homepage veröffentlichter Beitrag ist keine wissenschaftliche Publikation, mit der ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht erfüllen kann. Im entschiedenen Fall war der Kläger Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Im Mai 2014 widerrief die Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis des Klägers, die Fachanwaltsbezeichnung zu führen, da der Kläger seiner Fortbildungspflicht (§ 15 FAO) nicht nachgekommen sei. Der Kläger ist der Auffassung, er habe mit der Veröffentlichung mehrerer Beiträge auf seiner Homepage die Fortbildungspflicht erfüllt.

Nach [i]Einstellen auf Homepage = keine wissenschaftliche Publikation i. S. von § 15 FAOAnsicht des BGH ist das Einstellen von Beiträgen auf einer eigenen Homepage keine wissenschaftliche Publikation i. S. von § 15 FAO. Zwar sei ein Artikel auf der Homepage für die Öffentlichkeit zugänglich, jedoch nicht nachhaltig verfügbar. Denn es stehe im freien Belieben des Inhabers der Homepage, ihn zu verändern, ohne dies zu dokumentieren, oder ganz zu entfernen. Dies habe zur Folge, dass er nicht wissenschaftlich verwertet werden könne. Ein Autor, der einen solchen Beitrag zitiere, könne das Zitat zwar absichern, indem er der Internetanschrift, unter welche...