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IWB Nr. 18 vom Seite 672

Neue Impulse für das Steuerrecht im Rahmen der EU-Gesetzgebung

Das Arbeitsprogramm der slowakischen EU-Ratspräsidentschaft für das zweite Halbjahr 2016

Prof. Dr. Adrian Cloer und Cosima Gerlach

Der europarechtliche Rahmen für gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der direkten Steuern ist eng gesteckt. Denn lediglich zur Errichtung und zum Funktionieren des Binnenmarkts ist eine Harmonisierung zulässig (Art. 115 AEUV) und zusätzlich bedarf es der Einstimmigkeit im Rat der Europäischen Union. Diese hohe Hürde ist nicht einfach zu nehmen. Gleichwohl zeigt die BEPS-Diskussion und die nachfolgend kurzfristig verabschiedete Anti-BEPS-Richtlinie auch die Fähigkeit der Mitgliedstaaten Kompromisse zu erreichen. Um einen Einblick in die Arbeit des Rates zu geben, soll im Rahmen dieses Beitrags dem sog. soft law i. S. von Art. 288 Abs. 5 AEUV – d. h. den Stellungnahmen, Mitteilungen und Empfehlungen – im Hinblick auf die slowakische Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2016 erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden, um aufzuzeigen, welche Maßnahmen in der nächsten Zeit im Fokus des Interesses stehen werden.

I. Vorgaben durch das Achtzehnmonatsprogramm

[i]Jeweils der vorangehende, aktuelle und nachfolgende Ratsvorsitz stimmen sich abDer Vorsitz im Rat der EU rotiert alle sechs Monate. Zwar setzen die Mitgliedstaaten in der Zeit ihres Vorsitzes eigenständig Prioritäten, gleichwohl ordnet sich die Tätigkeit zwecks Koordination und Kontinuität in ein sog. Ach...