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NWB Nr. 41 vom Seite 3073

BRAK kämpft für Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

[i] BRAK, Pressemitteilung Nr. 10 vom 27. 9. 2016 Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist zwar betriebsbereit. Zum angekündigten Starttermin am darf die BRAK aber nach derzeitiger Lage das beA-System den rund 164.000 Rechtsanwälten nicht zur Verfügung stellen. An der Inbetriebnahme gehindert ist die BRAK durch einstweilige Anordnungen des AGH Berlin, die zwei Rechtsanwälte aus Köln und Berlin erwirkt hatten. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass die BRAK die für sie eingerichteten beA-Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten darf. Aufgrund der Sicherheitsarchitektur des beA ist eine Freischaltung einzelner Postfächer nicht möglich. Das beA kann daher insgesamt nicht in Betrieb genommen werden. Dem begegnet nun eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die am in Kraft tritt. Sie stellt klar, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten. Aufgrund der neuen Rechtslage hat die BRAK beim AGH Berlin die Aufhebung der beiden einstweiligen Anordnungen beantragt.