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NWB Nr. 41 vom Seite 3064

BFH: Maßstab zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden und hieraus resultierende Berichtigungspflicht gem. § 15a UStG

Von Jürgen Scholz, Düsseldorf/Frankfurt

Erneut hat der BFH eine wesentliche Entscheidung zum Vorsteuerabzug und der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden getroffen (Urteil vom - XI R 31/09 NWB NAAAF-82840).

Streitbefangen war die Fragestellung, nach welchem Maßstab und damit in welchem Umfang Aufwendungen aus der Errichtung eines Gebäudes zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn das Gebäude teilweise zur Ausführung steuerpflichtiger und teilweise zur Ausführung steuerbefreiter Vermietungsleistungen verwendet wird.

Im vorliegenden Sachverhalt errichtete die Steuerpflichtige in den Jahren 1999 bis 2004 in Etappen ein Wohn- und Geschäftshaus, welches bereits ab dem Jahr 2002 teilweise vermietet wurde. Die Steuerpflichtige hatte in den Jahren 1999 bis 2013 den Vorsteuerabzug im Verhältnis der erwarteten steuerpflichtigen Mieteinnahmen zu den steuerfreien Mieteinnahmen ermittelt (sog. objektbezogener Umsatzschlüssel).

Obwohl § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG seit dem vorsieht, dass eine Vorsteueraufteilung grds. nach dem Flächenschlüssel zu erfolgen hat (während eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel nur dann erfolgen darf, wenn eine andere wirtschaftliche Zurechnung ...