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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1124

Die Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken

Dr. Michael Dettmeier, Dr. Ingmar Dörr, Nico Neukam und Dr. Miodrag Prodan

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAF-82931 Am beschloss der Rat der EU eine Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken. Sie bietet für den Binnenmarkt gemeinsame Lösungen im Einklang mit den Anti-BEPS-Maßnahmen der OECD. Vorgegeben wird ein Mindestschutzniveau in bestimmten Bereichen. Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie grds. bis zum umzusetzen.

Ausführlicher Beitrag s. .

[i]Lediglich KörperschaftsteuersubjekteDie Richtlinie findet lediglich Anwendung auf Körperschaftsteuersubjekte bzw. auf deren in der EU gelegenen Betriebsstätten. Natürliche Personen fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Auf Personengesellschaften ist sie anwendbar, wenn sie in einem Mitgliedstaat als Körperschaftsteuersubjekt angesehen werden.

Fünf Regelungsbereiche erachtet der Rat für das Funktionieren des Binnenmarkts als notwendig:

Zinsschranke: [i]Fünf RegelungsbereicheDie Richtlinie dürfte hier nur eingeschränkt Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht haben. In vielen Teilbereichen entspricht § 4h EStG schon heute den Mindeststandards der Richtlinie. Gleichwohl bestehen im Detail Abweichungen (z. B. Definition der Finanzierungskosten; Freibetrag statt Freigrenze; Bezugsobjekt „Betrieb“ statt „Steuerpflichtiger“).

Ent...