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BFH 06.07.2016 X R 6/14, NWB 42/2016 S. 3136

Einkommensteuer | Verrechnung der erstatteten lediglich begrenzt abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge

Nach dem müssen die gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ab 2010 unbeschränkt abziehbaren Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch dann vorrangig mit den im selben Veranlagungszeitraum erstatteten Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung verrechnet werden, wenn diese im Jahr ihrer Zahlung nur beschränkt steuerlich abziehbar waren.