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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 15 | Schenkungsteuer: Freigebige Zuwendung bei Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt nach einem aktuellen Urteil des BFH auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er hierfür die Feststellungslast (objektive Beweislast).

Von großer praktischer Bedeutung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Schenkungsteuer.

Der II. Senat des BFH hat entschieden: Im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto ist ein Einzelkonto oder ein Einzeldepot auch bei Eheleuten grundsätzlich dem Kontoinhaber allein zuzurechnen. Eine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung unter Ehegatten liegt daher auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder seines Einzeldepots unentgeltlich auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er hierfür die Feststellungslast, sprich die ...