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NWB BB 11/2016 S. 325

Offenes WLAN: Unternehmer haften nicht

Gewerbetreibende, die ein offenes WLAN anbieten, müssen nach einem Urteil des EuGH nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter einstehen. Allerdings müssen sie im Zweifel dafür sorgen, das Netz durch ein Passwort zu sichern, um möglichen Rechtsverletzungen vorzubeugen (). Mehr dazu unter http://go.nwb.de/i3u0w.