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FG Köln 11.08.2016 13 K 3610/12, NWB 43/2016 S. 3220

Umsatzsteuer | Leistungen einer Subunternehmerin im Bereich der Betreuung von geistig behinderten Menschen sind steuerfrei

Nach dem sind Umsätze einer Subunternehmerin im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen gem. § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG steuerfrei. Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen XI R 20/16 anhängig.

Anmerkung:

Das Finanzgericht stellt klar, dass einer Gewährung der Steuerbefreiung nicht entgegensteht, dass die Leistungen der Klägerin nicht unmittelbar gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Sozialhilfeträger abgerechnet und von diesem vergütet worden sind, sondern die Abrechnung über die Vertragspartner der Klägerin erfolgte und damit die Leistungen der Klägerin lediglich mittelbar vom LVR vergütet worden sind.