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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 370

Erbschaftsteuerreform 2016: Ein Überblick

Wichtige Eckpunkte und Praxishinweise

Annette Höne

Am hat der Bundesrat der aktuellen Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Mit der Reform wurden die Steuerbegünstigungen für Unternehmensvermögen grundlegend geändert, darüber hinaus ist die Bewertung des Unternehmensvermögens von den Neuregelungen betroffen. Was bringt das neue Recht? Man kann auf jeden Fall sagen, dass es nicht einfacher wird. Der nachfolgende Beitrag bietet einen Gesamtüberblick über die „endgültigen“ Regelungen. Diese werden erläutert und anhand von Schaubildern und Beispielsfällen verdeutlicht.

Kernaussagen
  • Unternehmen sind nach neuem Recht grundsätzlich niedriger zu bewerten. Das gilt bereits für Erwerbe nach dem .

  • Die neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen hingegen gelten erst für Erwerbe nach dem .

  • Bei Familienunternehmen kommt unter inzwischen enger gefassten Voraussetzungen ein Vorwegabschlag bis zu 30 % in Betracht.

  • Laut Gesetzesbegründung gilt der Vorwegabschlag in Verbindung mit jedem „Verschonungsregime“. Der Gesetzestext von § 28a ErbStG n. F. lässt hierfür aber keinen Raum.

  • Zur Vermeidung der Begünstigung sogenannter Cash-Gesellschaften wird bei der „Finanzmittelberechnung“ ein Berechnungsmodell ohne unschädlichen Sockelbetrag e...