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Bayerisches Landesamt für Steuern 19.08.2016 S 7100b.1.1-2/7 St33, BBK 21/2016 S. 1022

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei Verkauf einer Taxikonzession

Der Verkauf einer Taxikonzession kann eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung darstellen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die einzige oder eine von mehreren Taxikonzessionen verkauft wird.

Beim Verkauf der einzigen Taxikonzession an einen anderen Unternehmer handelt es sich um den Verkauf des gesamten [i]Verkauf der einzigen Taxikonzession S. 1023Unternehmens, selbst wenn das Taxi-Kfz nicht mitverkauft wird; denn das Taxi ist nur eine unwesentliche Grundlage des Unternehmens. Der Verkauf der Konzession ist damit nach § 1 Abs. 1a UStG nicht umsatzsteuerbar.

Hinweis:

[i]Weitere wesentliche BetriebsgrundlagenAllerdings kann es noch weitere wesentliche Betriebsgrundlagen geben wie z. B. der Kundenstamm, die bekannte Telefonnummer, ein Flughafennutzungsvertrag oder die Mitgliedschaft in einer Taxi-Zentrale. Diese müssen also ggf. ebenfalls mitveräußert werden, d...