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FG Hamburg 12.07.2012 1 K 132/08, BBK 21/2016 S. 1025

Steuerrecht | Unfreiwillige Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung wird durch die Übertragung des Besitzunternehmens und der anschließenden Übertragung der Beteiligung an der Betriebs-GmbH auf die Kinder beendet, auch wenn jeweils ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbart wird.

[i]Übertragung erfolgte jeweils unter Nießbrauchsvorbehalt Der Kläger des jüngst veröffentlichten Streitfalls war Alleingesellschafter der Betriebs-GmbH und Eigentümer eines Grundstücks, das er im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebs-GmbH vermietete. Im Juli 2003 übertrug er das Grundstück unentgeltlich auf seine Kinder und behielt sich einen Nießbrauch vor. Im August 2003 übertrug er seine Beteiligung an der Betriebs-GmbH unentgeltlich auf seinen Sohn und behielt sich ebenfalls den Nießbrauch vor.

[i]Entnahme des Grundstücks zum TeilwertNach dem FG führte die Übertragung des Grundstücks auf die Kinder zu einer Entnahme des G...