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BFH 25.07.2016 X B 213/15, X B 4/16, BBK 21/2016 S. 1026

Steuerrecht | Anspruch auf Überlassung der Prüferunterlagen

Der Unternehmer hat einen Anspruch auf Offenlegung der Ergebnisse der Kalkulation des Außenprüfers sowie der zugrunde liegenden Ermittlungen. Auch die Daten, die ein Prüfer z. B. für einen Zeitreihenvergleich verwendet, müssen dem Unternehmer offengelegt werden. Der BFH lässt aber die Frage offen, ob diese Daten und Unterlagen dem Unternehmer in elektronischer Form [i]Vorlagepflicht in elektronischer Form? zu übermitteln sind oder ob dies auch schriftlich erfolgen kann.

Im Streitfall versuchte der Kläger im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde, die Hinzuschätzungen des FA anzugreifen, indem er auf einer Vorlage der Prüferdaten in elektronischer Form bestand. Der BFH wies die Beschwerde aber als unbegründet zurück.

Hinweis:

[i]Schwere BuchführungsmängelLetztendlich kam es auf die Art der Vorlage der Prüferdaten angesichts der Buchfü...