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BFH 07.07.2016 III R 26/15, BBK 21/2016 S. 1026

Steuerrecht | Zinseszinsen für Investitionskredit beim § 4 Abs. 4a EStG

Die Abzugsbeschränkung für Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a EStG gilt nicht für Zinseszinsen eines Investitionskredits. Diese Zinsen sind daher selbst bei Überentnahmen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar.

[i]Nebenkredit diente der Finanzierung der Zinsen des HauptkreditsIm Streitfall hatte der Kläger einen Kredit für den Erwerb von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aufgenommen (Hauptkredit). Nachdem er die Zinsen hierfür nicht zahlen konnte, nahm er einen zweiten Kredit auf (Nebenkredit), dessen Mittel er für die Zinszahlungen des Hauptkredits verwendete. Das FA erkannte die Zinsen für den Nebenkredit wegen Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG teilweise nicht an.

[i]Zinseszinsen teilen das Schicksal der ZinsenDer BFH ließ den Betriebsausgabenabzug für die Zinsen des Nebenkredits jedoch nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG zu. Denn der Nebenkredit diente ebenso wie der Hauptkredit der Finanzierung des Erwerbs von Wirtschaftsgüt...