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FG München 30.05.2016 15 K 474/16, BBK 21/2016 S. 1028

Steuerrecht | Staatlicher Meisterbonus mindert nicht die Werbungskosten

Ein staatlich gewährter Meisterbonus zur bestandenen Meisterprüfung mindert nicht den Werbungskostenabzug des Meisters. Dieser kann seine Fortbildungskosten für die Erlangung des Meistertitels in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen.

[i]§ 3c Abs. 1 EStG greift nichtNach dem FG scheidet eine Kürzung der Werbungskosten nach § 3c Abs. 1 EStG aus. Zwar können danach Ausgaben insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen. Der Meisterbonus ist aber keine steuerfreie Einnahme, sondern er ist von vornherein gar keine Einnahme, also nicht steuerbar. Denn er wird nicht für eine Tätigkeit des Steuerpflichtigen gezahlt, sondern allein für das Bestehen der Meisterprüfung. § 3c Abs. 1 EStG setzt [i]Meisterbonus ist nicht steuerbaraber eine steuerbare Einnahme voraus, die steuerfrei ist.

Hinweis:

[i]Meisterbonus wird in Bayern gewährtIm Streitfall ging es um ...