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PiR Nr. 11 vom Seite 320

Beeinträchtigung der Risikofrüherkennung durch kasuistisches IAS 37-Denken?

PD Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Laut Pressemeldungen soll bei Volkswagen eine Verpflichtung zur „Eilbedürftigkeitsmeldung“ eingeführt werden. Hinter diesem monströs erscheinenden Begriff verbirgt sich ein Risikomanagement- und Regelkonformitätsverfahren, dessen Meldekriterien stark an IAS 37 erinnern.

Pro

Wie die WAZ am (http://go.nwb.de/nwysn) berichtete, sollen bei Volkswagen „Mitarbeiter [...] per sogenannter ‚Eilbedürftigkeitsmeldung‘ verpflichtend anzeigen, wenn Risiken auftauchen,

  • die in den folgenden zwei Jahren

  • mehr als 500 Millionen Euro kosten könnten und

  • die mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent eintreten dürften.“

Kaufmännisch denkend müsste man zuallererst fragen, ob es nicht eine Selbstverständlichkeit sein müsste (also eine wirkliche Verpflichtung), entsprechende Risiken anzuzeigen, anstatt Zwang über die explizite Vorgabe einer Meldeschwelle auszuüben (Problem: Eine selbstverständliche „Pflicht“ wird durch „Zwang“ ersetzt, was sich entsprechend auf die „gelebte“ Unternehmensethik bzw. -kultur auswirken dürfte...). Soweit diese Vorgabe als Antwort auf die sog. „Dieselproblematik“ (Haaker, VI&I 8/2016) zu verstehen ist, drängt sich die Frage auf, ob durch e...

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