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IWB 21/2016 S. 783

Frankreich | Neues zur elektronischen Rechnungsstellung

[i]Pflicht zur Annahme und in bestimmten Fällen zur Versendung elektronischer RechnungenIn Frankreich sollen Plänen zufolge Unternehmer offenbar dazu verpflichtet werden, elektronische Rechnungen anderer Unternehmer zu akzeptieren. Ferner sollen Rechnungen an öffentliche Einrichtungen künftig elektronisch über das öffentliche Portal „Chorus Pro“ verschickt werden. Beide Verpflichtungen sollen stufenweise ab dem eingeführt werden, beginnend mit größeren Unternehmen.

Martin Diemer