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StuB 21/2016 S. 840

Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliche Verbringung ohne Mitteilung der USt-IdNr.

Die Mehrwertsteuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Verbringung kann gem. NWB IAAAF-84735 nicht mit der Begründung versagt werden, der Stpfl. habe keine vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen, der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat verbracht worden ist und auch die übrigen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen.

Sachverhalt: Das FG München hat dem EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen (Beschluss vom - 14 K 1511/14 NWB DAAAE-84303) die Frage vorgelegt, ob nach Art. 22 Abs. 8 und Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 und Buchst. d der Sechsten Richtlinie eine Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche ...