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USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 4

Vorsteuerabzug bei Einbindung in ein Umsatzsteuerbetrugssystem

Dr. Matthias H. Gehm

Das FG München hatte im Verfahren darüber zu entscheiden, inwiefern ein als Buffer in eine Umsatzsteuerbetrugskette eingebundenes Unternehmen berechtigt ist, Vorsteuer hinsichtlich entsprechender Eingangslieferungen zu ziehen. Dabei ging es auch darum, inwiefern zumindest im Billigkeitswege die Vorsteuer zu gewähren ist. Die Entscheidung nimmt ferner dazu Stellung, wie in diesem Zusammenhang die Beweislastverteilung ist.

A. Leitsätze

1. Sind die abgerechneten Lieferungen von einem anderen Unternehmer als dem Rechnungsaussteller erbracht worden und sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug daher wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht erfüllt, kann im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) ausnahmsweise nach Vertrauensschutzgesichtspunkten ein Vorsteuerabzug in Betracht kommen, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen, und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist.

2. Kannte der Rechnungsempfänger bei von einem Missing Trader abgerechneten, tatsächlich aber von einem anderen Untern...