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VGH 26.07.2016 4 ZB 16.948, NWB 46/2016 S. 3439

Sozialversicherungsrecht | Berücksichtigung von Elterngeld bei Kita-Gebühren

Soll nach der Gebührensatzung einer Kindertageseinrichtung (KitaGebS) der Bezug von Elterngeld nach dem BEEG zu den „sonstigen regelmäßig wiederkehrenden Bezügen“ gehören, kann es dann – anders als das dort explizit ausgenommene Erziehungsgeld – auch entsprechend beim Antrag auf Gebührenermäßigung berücksichtigt werden. Die bundesgesetzlich angeordnete [i]Grundlagen „Elterngeld und Elternzeit“ NWB IAAAE-35807 (Einkommen-)Steuerfreiheit von Elterngeld ist in diesem Kontext dabei ohne Relevanz.

Anmerkung:

Die Kläger hatten auf die einkommensteuerliche Terminologie von „wiederkehrenden Bezügen“ insbesondere bei Leibrenten (§ 22 Abs. 1 EStG) und der Steuerfreiheit von Elterngeld (§ 3 Nr. 67 EStG) verwiesen, woraus ihrer Ansicht nach folgen sollte, dass Elterngeld, da es nicht unter den einkommensteuerlichen Begriff der „wiederkehrenden Bezüge“ falle, ...