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FG Düsseldorf 24.05.2016 13 K 3369/14 E, NWB 48/2016 S. 3577

Einkommensteuer | Abgeltungsteuer: Werbungskostenüberschüsse aus Gesellschafterdarlehen

Verzichtet ein Gesellschafter gegenüber der darlehensnehmenden GmbH gegen Besserungsschein auf das Darlehen sowie die Zinsansprüche, können die Werbungskostenüberschüsse nicht geltend gemacht werden. Eine der in § 32d Abs. 2 EStG eröffneten Ausnahmen vom Ausschluss des Werbungskostenabzugs liegt nach dem nicht vor.