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KSR Nr. 12 vom Seite 4

Verbot der Doppelbesteuerung bei den Alterseinkünften

BFH konkretisiert das Verbot der Doppelbesteuerung

Dr. Alois Th. Nacke

Der BFH hat in einer neuen Entscheidung das bereits vom BVerfG hervorgehobene Verbot der Doppelbesteuerung bei der Alterseinkünftebesteuerung näher bestimmt. Dabei werden nicht alle Berechnungsgrundlagen festgelegt. Verbleibende offene Fragen hat der X. Senat dem Finanzgericht gestellt, an das die Sache zurückverwiesen wurde.

Rentenbezug eines Freiberuflers

Im Streitfall ging es um folgenden Sachverhalt: Der 1942 geborene Kläger entrichtete in den Jahren 1962 bis 1964 aus einem Ausbildungsverhältnis sowie in den Jahren 1970 bis 1977 als Angestellter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Seit 1977 war er freiberuflich tätig, blieb aber freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die von ihm seit 1984 entrichteten Beiträge waren weitestgehend mit dem jeweiligen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung identisch.

Seit Dezember 2007 bezieht der Kläger eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2008 ermittelte das Finanzamt die Einkünfte aus dieser Altersrente wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jahresbetrag der Rente
19.839 €
steuerfreier Teil der Rente (46 % von 19.839 €)
./. 9.126 €
Werbungskostenpauschbetrag
./. 102 €

Mit ihrem Einspruch brachten die Kläger (Eheleute) vor, der Ansatz der Rente mit dem Besteuerungsanteil führe zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Doppelbesteuerung. Weder der Einspruch noch die Klage hatten Erfolg. Der BFH hielt die Klage für begründet, verwies die Sache aber an das Finanzgericht zurück.