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NWB EV 12/2016 S. 410

Bewertung – Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen (BMF)

Das BMF hat die Vervielfältiger zusammengestellt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird.

In der Anlage zu dem o. g. Schreiben werden gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben, die nach der am veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden sind.

Quelle: , BStBl 2016 I S. 1166