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NWB EV 12/2016 S. 408

Einkommensteuer – Sonderausgabenabzug für vom Erblassers nachgezahlte Kirchensteuer (BFH)

Zahlt der Erbe die offenen Kirchensteuern des Erblassers, kann er sie als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung abziehen.

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darum, ob der Klägerin als Erbin ein Sonderausgabenabzug für nachgezahlte S. 409Kirchensteuer zusteht: Der Vater der Erbin war im Jahre 2009 verstorben. Im Jahr 2007 hatte er sein Steuerberatungsbüro veräußert. Nach dem Tod des Vaters einigten sich die Miterben mit dem Erwerber des Steuerberatungsbüros darauf, dass der verbleibende Restkaufpreis statt in drei gleichen Jahresraten sofort in einer Summe gezahlt wird. In dem gegenüber der Erbengemeinschaft ergangenen Einkommensteuerbescheid für den verstorbenen Vater erfasste das Finanzamt für 2007 einen entsprechenden Veräußerungsgewinn, was zu einer Kirchensteuernachford...