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NWB EV 12/2016 S. 409

Einkommensteuer – Steuerbescheinigung für Kapitalerträge (BMF)

Das BMF hat zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 43 EStG Stellung genommen. Für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, ersetzt dieses Schreiben das (BStBl 2013 I S. 36).

Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens:

  • Wurden bereits Steuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2014 nach den bisherigen Mustern ausgestellt, behalten diese ihre Gültigkeit.

  • Für Einzelsteuerbescheinigungen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Grundsätze dieses Schreibens erst für Kapitalerträge angewendet werden, die nach dem zufließen.

  • Die Regelung des § 8 Abs. 8 bzw. § 20 InvStG fällt durch die zum in Kraft tretende Neufassung des Investmentsteuergesetzes weg. Angesichts des geringen verbleibenden Anwendungszeitraums wird es die Finanzverwaltung nic...